9
Finanzielle Teilhabe an Energieprojekten – Wie Bürger und Kommunen am Klimaschutz profitieren können
9
Finanzielle Teilhabe an Energieprojekten – Wie Bürger und Kommunen am Klimaschutz profitieren können
Finanzielle Teilhabe an Energieprojekten
- Mehr Akzeptanz durch Teilhabe am Erfolg
- Sachsen will beim Ausbau der erneuerbaren Energien vorankommen
- Was zu Beginn von Beteiligungsprozessen berücksichtigt werden sollte
- Infografik: Projektschritte
- Möglichkeiten der finanziellen Beteiligung für Kommunen
- Möglichkeiten der direkten finanziellen Teilhabe für Bürger
- Welche Interessen bei der Verständigung auf ein Beteiligungsmodell im Spiel sind
- Zusammenfassung und Ausblick
1. MEHR AKZEPTANZ DURCH TEILHABE AM ERFOLG
Ein Tag der offenen Tür bei der in Meißen ansässigen UKA-Gruppe.
Die finanzielle Teilhabe von Bürgern oder Kommunen gilt als geeignetes Instrument, um die Akzeptanz von Erneuerbare-Energien-Projekten zu befördern. Tatsächlich zeigen sich Menschen eher bereit, Energieprojekte in ihrer näheren Umgebung zu akzeptieren, wenn davon – zunächst unabhängig von Überlegungen zum Klima- und Umweltschutz – ein unmittelbarer finanzieller Vorteil für die Betroffenen ausgeht. Dieser Nutzen kann sich sowohl für die Allgemeinheit, also die Kommune, als auch für Einzelpersonen ergeben. Den größten lokalen Wertschöpfungseffekt und die stärkste Verankerung in der lokalen Bevölkerung haben Projekte, die von der Kommune initiiert bzw. unterstützt und von Bürgern finanziell (mit-) getragen werden. In diesem Fall sind auch die Gestaltungsspielräume seitens Kommune und Einwohnerschaft am größten. Allerdings sind diese kommunal vorangetriebenen Projekte in Sachsen (noch) eine Seltenheit. Ein Grund mehr, sich damit zu beschäftigen.
Kommunen werden zunehmend mit Anfragen von potenziellen Investoren konfrontiert. Gleichzeitig haben auch die Bürger zunehmend ein Interesse daran, wie eine zukunftsfähige Energieversorgung in ihrer Kommune ausgestaltet wird und welche finanziellen und konzeptionellen Beteiligungsmöglichkeiten es gibt. Laut einer forsa-Umfrage im Auftrag der Fachagentur Windenergie aus dem Jahr 2019 halten es 82 Prozent der Befragten für wichtig oder sehr wichtig, dass die Einnahmen aus der Windenergienutzung von der Gemeinde zur Verbesserung der Lebensverhältnisse vor Ort eingesetzt werden.
Es gab bereits in der Vergangenheit viele Möglichkeiten, Gemeinden oder Bürger an Energieprojekten teilhaben zu lassen. Seitdem wurden bei gleichzeitigem Ausbau der erneuerbaren Energien die Bemühungen, entsprechende Angebote zu liefern, seitens der Projektierer und Betreiber, aber auch seitens der Politik verstärkt.
Dass viele Menschen – auch in Sachsen – gleichzeitig grundsätzliche Befürworter der Energiewende, aber Kritiker lokaler Projekte sind, mag auf den ersten Blick verwundern, ist aber durchaus verständlich. Die Positionierung der Bürger vor Ort folgt zumeist aus einer Abwägung von Vor- und Nachteilen. Als Nachteile werden häufig potenzielle Auswirkungen auf den Naturschutz, die Landschaft, Tier und Mensch empfunden. Darüber findet oft schon vor dem Genehmigungsverfahren eine öffentliche Debatte statt.
Die Vorteile und Beteiligungsmöglichkeiten jedoch sind vielen Menschen gar nicht bekannt, insbesondere dann, wenn in ihrem Wohnumfeld noch keine derartigen Projekte umgesetzt wurden. Eine aktivere Rolle sowohl der Kommunen und ihrer Vertreter ist somit ebenso wünschenswert wie eine stärkere Einbindung der Bürger in diese Prozesse.
Die vorliegende Broschüre unternimmt den Versuch, einen Überblick über bereits existierende finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten zu geben. Sie konzentriert sich dabei auf Windenergieanlagen (WEA) und Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA). Bereits vielfach geübte Praxis sind Solar-Projekte auf öffentlichen und privaten Dächern, darum soll es hier nicht gehen.
Die Broschüre erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Dafür ist dieses Feld zu stark von einer dynamischen Entwicklung und immer wieder neuen Ideen und Finanzierungsmodellen geprägt. Wichtig ist: Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist nicht nur unverzichtbar für den Klimaschutz. Er lohnt sich auch für den Einzelnen und die Gemeinschaft bzw. die Kommune.
2. SACHSEN WILL BEIM AUSBAU DER ERNEUERBAREN ENERGIEN VORANKOMMEN
Sachsen hat beim Ausbau der erneuerbaren Energien dringenden Nachholbedarf. Zwar hat sich der Freistaat mit dem Energie- und Klimaprogramm 2021 (EKP 2021) ehrgeizige Ziele verordnet, aber bei der Umsetzung hapert es. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch ist zwar seit 1990 stetig gestiegen, von damals 0,2 auf nunmehr 21,2 Prozent (2018), gleichwohl findet sich Sachsen damit deutlich unter dem bundesweiten Durchschnitt wieder (2018: 37,8 Prozent). Die Gründe sind vielfältig: Nach wie vor bestimmt die Braunkohle die Stromerzeugungskapazitäten. Mancherorts fehlt es an ausgewiesenen Flächen für WEA und PV-FFA. Projektierer klagen über langwierige Genehmigungsverfahren, betroffene Bürger melden Bedenken an, viele Kommunen scheuen beim Thema „Erneuerbare“ das Neuland, den Widerstand eines Teils der Bevölkerung und brauchen Beratung und Unterstützung.
Trotzdem und weil Sachsen beim Klimaschutz aufholen muss: Bis 2024 sollen in Sachsen pro Jahr zusätzlich 4 Terawattstunden (4.000 Gigawattstunden) Strom aus erneuerbaren Energien kommen. Das entspricht – grob gerechnet – 150 bis 200 Windrädern, die fehlen.
Der Ausbau aber stockt. Dabei ist ausreichend Potenzial vorhanden. Laut Potenzialanalyse der SAENA aus dem Jahr 2019 könnte allein die Windenergie bis 2030 je nach Szenario zwischen 3.380 und 7.560 Gigawattstunden Ertrag beisteuern. Auch für Photovoltaik auf Freiflächen oder Dachflächen ist noch ausreichend Platz. Laut SAENA-Potenzialanalyse könnten im Jahr 2030 rund 2.420 Gigawattstunden aus Solarstromanlagen kommen. Ob die Potenziale genutzt werden können, hängt nicht nur von technischen Parametern und verfügbaren Flächen ab, sondern auch vom Engagement der Kommunen und der Akzeptanz bei den Bürgern. Die Akzeptanz – auch das belegen zahlreiche Studien – wächst mit der Möglichkeit der finanziellen Teilhabe, einer transparenten Kommunikation und dem Vertrauen der Anwohner in die lokal handelnden Akteure. Im Idealfall werden Energieprojekte als gemeinschaftliches Vorhaben wahrgenommen. Das kann gelingen, wenn die Anwohner in die Kommunikation und die Planungen einbezogen werden und finanziell an einem Projekt teilhaben können.
Die Voraussetzungen für eine direkte oder indirekte finanzielle Teilhabe von Kommunen und Bürgern wurden in den letzten Jahren verbessert. So können Standortkommunen seit Beschluss des EEG 2021 durch die Betreiber von WEA mit bis zu 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde beteiligt werden. Mit der Änderung des Fondsstandortgesetzes im Juni 2021 wurde außerdem festgelegt, dass den Standortkommunen künftig ein höherer Anteil an den Gewerbesteuern zufließt. Und auch für die Bürger wird die Palette an Möglichkeiten, sich aktiv (zum Beispiel als Anteilseigner an einem Bürgersolarkraftwerk) oder passiv (zum Beispiel durch einen Klimasparbrief) zu beteiligen, ausgebaut.
Schon heute bestehen also eine ganze Reihe von regionalen Wertschöpfungsmöglichkeiten insbesondere für Kommunen im ländlichen Raum und ihre Bewohner. Die Energieversorgung – zumindest teilweise – in die eigene Hand zu nehmen, kann neben den finanziellen Aspekten auch durch gemeinsame Planungen und Projektumsetzungen den Zusammenhalt eines Ortes stärken. Zudem ist zu erwarten, dass auch Investoren und Betreiber weiterhin neue Ideen entwickeln, um die finanzielle Teilhabe bei ihren Projekten vor Ort auszubauen.
3. WAS ZU BEGINN VON BETEILIGUNGSPROZESSEN BERÜCKSICHTIGT WERDEN SOLLTE
Je früher im Planungsprozess das Thema finanzielle Teilhabe ins Spiel kommt, umso besser. Denn schon bei der Flächenausweisung kommen die ersten Diskussionen auf. Sowohl die Projektierer als auch die Kommune sollten deshalb frühzeitig darauf hinwirken, dass Beteiligungsmodelle angeboten werden. Ob daran überhaupt Interesse besteht, kann in einer unkomplizierten Befragung der Bürger festgestellt werden. Einen Musterfragebogen kann die SAENA zur Verfügung stellen.
Aussicht auf Erfolg hat ein (finanzieller) Beteiligungsprozess,
- wenn die Ansprache und Einbindung der Bürger frühzeitig beginnt.
- wenn das Projekt in seinen Grundzügen und den erwartbaren Auswirkungen transparent kommuniziert wird.
- wenn dadurch Menschen aus dem Projektumfeld das Vorhaben als ein gemeinsames verstehen.
- wenn möglichst viel Wertschöpfung vor Ort generiert wird.
- wenn die finanzielle Teilhabe gut kalkulierbar und auch für Laien einfach handhabbar ist.
- wenn die Beteiligten während der gesamten Planungsphase auf dem Laufenden gehalten werden.
- wenn auch die Erträge transparent kommuniziert werden.
Idealerweise wird Beteiligung kommunal gesteuert und die regionale Wertschöpfung gestärkt. Die Kommune sollte sich als verlässlicher Akteur aktiv in den Prozess einbringen und dabei die Interessen ihrer Bürger vertreten. Aber auch von zivilgesellschaftlichen Initiativen kann der Impuls ausgehen. Eine finanzielle Teilhabe kann ohnehin nur dann erfolgen, wenn auch tatsächlich ein entsprechendes Interesse der Bürger vorhanden ist. Bevor ein Beteiligungsmodell in die Wege geleitet werden kann, sollte deshalb über ein Interessenbekundungsverfahren geklärt werden, was die Erwartungshaltungen sind und ob diese erfüllt werden können.
Eine Übersicht über die Projektschritte am Beispiel eines Windparks mit den Beteiligungsmöglichkeiten in den einzelnen Phasen finden Sie auf den folgenden Seiten.
4. INFOGRAFIK: PROJEKTSCHRITTE AM BEISPIEL EINES WINDPARKS UND BETEILIGUNGSMÖGLICHKEITEN IM ÜBERBLICK
Die Grafik zeigt neben den üblichen Projektschritten am Beispiel eines Windparks auch Möglichkeiten der Einflussnahme. Damit sind hier nicht nur finanzielle Beteiligungsmodelle gemeint, sondern auch die kommunikative bzw. informelle Beteiligung
1. STARTPHASE
Standortsuche und -entscheidung
Variante A) Freie Flächen im Außenbereich, für die es keinen Bebauungsplan gibt, die nicht zu einem bebauten Ortsteil gehören und die nicht bereits anderweitig verplant sind.
Beteiligung: über Kommune (die den Bebauungsplan festlegen kann)
Variante B) Vorranggebiete im Teil-Regionalplan Wind. Die Regionalen Planungsverbände (RPV) weisen neben Tabuzonen auch Konzentrationsflächen für Wind aus. Daraus entstehen in der Diskussion und Abwägung Vorranggebiete für Windenergie.
Beteiligung über Kommunen, die im RPV vertreten sind.
Regionalpläne werden öffentlich ausgelegt
Verhandlungen mit Flächeneigentümern / Kommunikation mit Kommunen
Projektierer verhandeln mit Flächeneigentümern bzw. den öffentlichen Planungsträgern. Erst wenn die Flächen gesichert sind, folgen weitere Schritte. Zum Beispiel artenschutzfachliche Untersuchungen zum Projektgebiet.
Beteiligung: In dieser Phase können erste Informations- und Dialogveranstaltungen stattfinden. Auch die finanzielle Teilhabe von Kommunen und Bürgern kann hier schon eine Rolle spielen.
2. PLANUNGS- UND GENEHMIGUNGSPHASE
Technische Planung
Die Projektierer konkretisieren die Planungen zum Windpark und beantragen die Genehmigung.
Betriebswirtschaftliche Berechnungen, Finanzierung, Netzanschlussplanung
In dieser Phase geht es um die Anbindung des Projektes, Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Finanzierungsfragen. Auch die Vorbereitung und Teilnahme an EEG-Ausschreibungen zur Einspeisevergütung fällt in diese Zeit.
Beteiligung: Nur dann, wenn es sich um ein Projekt der Kommune oder eine Bürgerenergiegenossenschaft handelt oder anderweitig Bürger direkt beteiligt sind.
Genehmigungsverfahren
Es werden Planungsunterlagen eingereicht, Gutachten erstellt, Sichtfeldanalysen erarbeitet und ggf. Ausgleichsmaßnahmen geplant. Unter Umständen werden Bebauungs- oder Flächennutzungspläne angepasst.
Beteiligung: Im Rahmen der öffentlichen Beteiligung zum Genehmigungsverfahren.
3. WETTBEWERBSPHASE
Ausschreibung
Liegt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung (BImSch-Genehmigung) vor, muss sich das Projekt dem Wettbewerb mit anderen Projekten an anderen Standorten stellen. Das läuft über ein Ausschreibungsverfahren. Nur wenn das Projekt einen Zuschlag erhält, wird es über das Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) gefördert. Für Bürgerenergiegesellschaften gibt es erleichterte Bedingungen. Ausgenommen von der Ausschreibungspflicht sind Kleinwindturbinen (bis 750 kW) und Pilotwindenergieanlagen.
4. REALISIERUNGSPHASE
Bau und Inbetriebnahme
Nach Auswahl geeigneter Windenergieanlagen und Realisierung u.a. von Kabeltrassen, Fundamenten, Anfahrtswegen etc. erfolgt der Bau und die Übergabe des Projekts.
Beteiligung: Ggf. Berücksichtigung regionaler Firmen.
Betrieb der Anlage / Ausgleichsmaßnahmen
Der Windpark läuft, erzeugt Strom und schafft somit Werte. Er wird sichtbar und Teil der Landschaft. In dieser Phase werden häufig Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen umgesetzt.
Beteiligung: Finanzielle Teilhabe der Kommune oder auch von Bürgern. Ausgleichsmaßnahmen für Natur und Landschaft folgen oft aus dem Genehmigungsverfahren oder dem Austausch mit Kommune und Bürgern.
Abbau der Anlage / Repowering
Je nach technischem Zustand, Wirtschaftlichkeit und geltendem Recht werden die Anlagen derzeit nach ca. 20 – 25 Jahren zurückgebaut oder durch neue Anlagen ersetzt (Repowering). Bisweilen werden auch weniger WEA installiert, dafür aber leistungsfähigere – dabei sind Höhenbegrenzungen und ggf. daraus abgeleitete Abstandsregeln zu berücksichtigen. Wird eine Anlage komplett aufgegeben, ist der Betreiber zum Rückbau verpflichtet. Das betrifft auch das Fundament, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
5. Möglichkeiten der finanziellen Beteiligung für Kommunen
5.1 GEWERBESTEUEREINNAHMEN FÜR STANDORTKOMMUNEN
Kommunen, auf deren Gebiet WEA oder Solarkraftwerke Energie erzeugen und Gewinne erwirtschaften, haben Anspruch auf Gewerbesteuer. Hat die Betreibergesellschaft (zum Beispiel eine lokale Bürgerenergiegesellschaft) ihren Sitz vor Ort, erhält die Gemeinde sogar 100 Prozent der Gewerbesteuer und zusätzlich Einnahmen aus der Einkommenssteuer. Ist der Sitz des Betreibers außerhalb der Gemeinde (wie in den meisten Fällen), wird die Gewerbesteuer aufgeteilt. Mit einer Änderung des Fondsstandortgesetzes im Jahr 2021 wurde entschieden, dass 90 Prozent der Gewerbesteuer durch das Verhältnis der vor Ort installierten Leistung einer Anlage zur insgesamt installierten Leistung an allen Standorten eines Betreibers zu bestimmen sind. Das heißt im Kern, die Standortkommunen bekommen künftig mehr vom Gewerbesteuer-Kuchen, freilich nur, wenn auch Gewinne anfallen.
Für neu installierte Wind- oder Solarparks zum Beispiel müssen die Betreiber in der Regel Kredite zurückzahlen, es entstehen nicht sofort Gewinne. Es kann also ein paar Jahre dauern, bis Gewinne erzielt und Gewerbesteuern fällig werden.
Zusätzliche Wertschöpfungseffekte und Steuereinnahmen ergeben sich, wenn regionale Firmen beim Bau und Betrieb, bei der Zuwegung, bei Ausgleichsmaßnahmen oder bei der Wartung beauftragt werden.
5.2 EINNAHMEN AUS VERKAUF, VERMIETUNG ODER VERPACHTUNG AN BETREIBER VON EE-PROJEKTEN
Kommunen haben ebenso wie Einzelpersonen die Möglichkeit, ihre Flächen für Energieprojekte zur Verfügung zu stellen. Das gilt sowohl für Wind- als auch für Solarenergieprojekte, sofern regionalplanerisch und genehmigungsrechtlich nichts dagegenspricht.
Selbstverständlich kann eine Kommune ihre Flächen an einen privaten Investor auch verkaufen, davon ist jedoch in den meisten Fällen abzuraten. Bei WEA oder PV-FFA handelt es sich jedoch um eine zeitweilige Nutzung – also kommt eher eine Verpachtung in Frage. Das heißt, die Überlassung des Grundstücks erfolgt – für einen bestimmten Zeitraum – auf der Grundlage von Nutzungsverträgen. Die Verträge werden zumeist schon zu einem Zeitpunkt abgeschlossen, da die genaue Konfiguration des Projektes noch nicht feststeht und auch eine Genehmigung noch nicht erteilt oder beantragt wurde.
Bis zur Inbetriebnahme wird deshalb in vielen Fällen zunächst eine „Standortsicherungsgebühr“ vereinbart. Der Pachtzins wird indes an den Betrieb der Anlage gebunden. Für die Zeit des Betriebs beläuft sich die Vergütung häufig auf einen vereinbarten Prozentsatz des durch die Anlage erzeugten Umsatzes. Die Pachtzahlung fließt an die Grundstückseigentümer bzw. im Falle einer kommunalen Fläche direkt an die Kommune.
Zu beachten ist, dass der Betreiber neben dem eigentlichen Standort auch so genannte Flächen für die Begleitinfrastruktur benötigt, also zum Beispiel für Kabeltrassen, Abstandsflächen und Wege. Auch für diese Flächen braucht es eine vertragliche Regelung. Über sogenannte Flächenpoolmodelle können die Pachtzahlungen optimiert und gerechter zwischen den Grundstückseigentümern verteilt werden.
Windenergieprojekt am Starnberger See.
5.3 FINANZIELLE TEILHABE VON KOMMUNEN ÜBER DAS EEG 2021
Mit der Reform des EEG (§6 EEG 2021) gibt es für Neu-Anlagen die Möglichkeit, Kommunen direkt am Ertrag von Erneuerbare-Energien-Projekten zu beteiligen – mit bis zu 0,2 Cent je tatsächlich eingespeister Kilowattstunde. Je nach Standort, Größe und dem Ertrag könnten moderne Windparks fünf- bis sechsstellige Euro-Beträge pro Jahr in die Kassen der Gemeinde spülen. Der Betreiber darf der oder den betroffenen Gemeinden diese Beteiligung anbieten und erhält das Geld vom Netzbetreiber zurück, sofern die Anlagen über das EEG vergütet werden. Als Gemeinden, die von der Errichtung betroffen sind, gelten jene, deren Gebiet innerhalb eines Radius von 2,5 Kilometer um den Standort der WEA liegt oder auf deren Gemeindegebiet sich eine PV-FFA befindet. Sofern das für mehrere Gemeinden gilt, wird der Betrag anteilig verteilt. Die Gemeinde kann frei über die Verwendung dieser Einnahmen entscheiden.
Ein Rechenbeispiel: Ein Projektierer plant 7 WEA der 5,5 MW-Klasse im Außenbereich eines Gemeindegebietes. Der Standort hat eine gute Qualität. Bei dem Betrieb der Anlagen wird von 3.000 Volllaststunden im Jahr ausgegangen. Aufgrund der Nähe zur Nachbargemeinde stehen einer Gemeinde 80 Prozent der Zahlung zu, einer weiteren 20 Prozent.
Das macht für die Gemeinde mit dem 80-Prozent-Anteil:
7 Anlagen x 5.500 Kilowatt x 3.000 Volllaststunden = 115.500.000 Kilowattstunden
115.500.000 Kilowattstunden x 0,002 Euro = 231.000 Euro
231.000 Euro x 0,8 Flächenanteil = 184.800 Euro
Die Zahlung muss zwischen Betreiber und Kommune vereinbart werden. Da sie an die tatsächlich ins Netz eingespeiste Strommenge gekoppelt ist, kann sie auch erst nach Inbetriebnahme der Anlage erfolgen. Mit Blick auf den angestrebten Rückhalt in der Bevölkerung ist deshalb darauf hinzuwirken, dass a) die Vereinbarungen zwischen Betreiber und Kommune frühzeitig geschlossen und b) aktiv kommuniziert werden. Idealerweise kann sogar in Aussicht gestellt werden, was die Kommune mit den Einnahmen beabsichtigt. Dabei können die Bürger aktiv in den Entscheidungsprozess einbezogen werden. Je konkreter der Nutzen für die Kommune und ihre Einwohner dargestellt werden kann, desto stärker ist auch die Bereitschaft, diesen Nutzen anzuerkennen und bei der Bewertung des Projektes zu berücksichtigen.
Hinweis: Diese Art der finanziellen Beteiligung gilt auch für PV-FFA unabhängig von einer EEG-Vergütung und der Anlagengröße. Betreiber von Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 750 kW und damit mit EEG-Vergütung können sich die an die Kommunen gezahlten Beträge rückwirkend vom Netzbetreiber erstatten lassen. Auch hier können die Kommunen mit bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde beteiligt werden. Bei einer installierten Leistung von 20 Megawatt kann sich so ein Betrag von 40.000 Euro pro Jahr ergeben.
Die Vereinbarung über die Beteiligung am Ertrag kann schon vor Genehmigung der Anlage geschlossen werden. Zuvor sollte jedoch der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates für den benötigten Bebauungsplan beschlossen sein.
Weil diese Beteiligungsform für die meisten Gemeinden Neuland ist, haben die Facharbeitsgruppe Wind ebenso wie der Bundesverband Solarwirtschaft dazu Muster-Verträge erarbeitet, die in diesen Fällen herangezogen werden können. Mehr Informationen dazu gibt es unter anderem bei der Fachagentur Windenergie oder dem Bundesverband Solarwirtschaft.
Die neue Regelung ist durchaus geeignet, Kommunen für das Thema zu sensibilisieren – und gleichzeitig ein handfestes Argument für eine Unterstützung derartiger Vorhaben. Bürgermeister sollten diese Möglichkeit auf jeden Fall bei den Verhandlungen ansprechen.
5.4 PARTNERSCHAFTLICHE KOOPERATION ZWISCHEN KOMMUNE UND BETREIBER
Immer mehr Betreiber streben eine partnerschaftliche Kooperation mit der Standortkommune an. Dieses Bestreben gab es auch schon vor der oben genannten Beteiligungsmöglichkeit, es bekommt damit allerdings einen neuen Schub. Durch eine partnerschaftliche Kooperation kann die Kommune Einfluss auf Planungen, Anlagenkonfiguration sowie Orten für die Ausgleichsmaßnahmen nehmen und zusätzliche Einnahmen generieren.
Ein gutes Beispiel für eine dauerhafte partnerschaftliche Zusammenarbeit und eine Einbindung in ein kommunales Energiekonzept liefert die Stadt Lommatzsch mit gleich zwei leistungsstarken Windparks (9 WEA im Windpark Lommatzsch, 10 WEA im Windpark Wölkisch).
Projektierer war die WSB Neue Energien Holding GmbH mit Sitz in Dresden (heute VSB). Sowohl die Stadt Lommatzsch als auch die Bürger konnten sich inhaltlich und finanziell beteiligen. Es gab zwar auch bei diesem Vorhaben anfangs Kritik und bis zur Inbetriebnahme 2015 vergingen viele Jahre, aber aus dem Stadtrat gab es immer wieder unterstützende Stimmen und seit 2005 eine mehrheitliche Zustimmung. Zudem bildete sich ein Zusammenschluss von Bürgern, die das Projekt wohlwollend begleiteten. Für die Stadt folgten beachtliche finanzielle Einnahmen, die Unterstützung beim kommunalen Energiekonzept sowie ein Imagegewinn als zukunftsfähige Kommune, die sich dem Ausbau der erneuerbaren Energien aktiv annimmt.
Für die Bürger aus Lommatzsch und angrenzenden Gemeinden wurde eine Festgeldanlage über drei Jahre mit einem Festzins von 3 Prozent pro Jahr angeboten – und intensiv genutzt. Für die Flächeneigentümer, die mehrheitlich aus der Region stammen, ergeben sich zudem entsprechende Pachteinnahmen.
Die Gewerbesteuereinnahmen aus der Windenergienutzung belaufen sich nach Angaben der Stadt im Schnitt der letzten fünf Jahre auf mehr als 100.000 Euro pro Jahr. Zudem erhält die Stadt pro Jahr und WEA 1.000 Euro vom Betreiber.
Partnerschaftliche Kooperationen mit Kommunen ermöglichen verschiedene Betreiber und Projektierungsgesellschaften und informieren dazu regelmäßig zum Beispiel in ihren Internetpräsenzen, aber auch bei eigenen Informationsveranstaltungen und auf Fachmessen.
5.5 KOMMUNALE PROJEKTE UND LOKALE BETREIBERGESELLSCHAFTEN
Insbesondere wenn eine Kommune über geeignete Flächen für WEA oder PV-FFA verfügt und diese genehmigungsfähig sind, kommt auch ein kommunales Projekt bzw. eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung der Kommune in Frage. Diese sind allerdings – zumindest in den ostdeutschen Bundesländern – noch eher selten.
Idealerweise ist ein solches Projekt eingebettet in ein kommunales Energiekonzept, das gemeinsam mit dem Gemeinderat und unter Beteiligung der Bürger erarbeitet werden kann. Wenn sich eine Gemeinde selbst dafür entscheidet, unter Abwägung von Vor- und Nachteilen den Weg hin zu einer – zumindest teilweise – selbst beeinflussbaren und gestalteten Energieversorgung zu gehen, erntet das nach bisherigen Erfahrungen eine vergleichsweise hohe Akzeptanz bei den Beteiligten. Das liegt nicht nur an dem möglichen finanziellen Nutzen für Kommune und Einwohner, sondern unter anderem daran, dass bei einem solchen Vorgehen sowohl über die Art der Energieerzeugung (Wind, Photovoltaik, Biomasse etc.) als auch über Standorte und Gestaltung der Anlage mitentschieden werden kann. Nicht zuletzt besteht bei einem kommunalen Projekt bzw. bei der Unterstützung einer örtlichen Betreibergesellschaft auch die Möglichkeit, regionale Firmen bevorzugt zu beteiligen und Beschäftigungseffekte in der Planungs- und Bauphase vor Ort zu erzielen.
Kosten entstehen beispielsweise bei einem Windenergieprojekt unter anderem für Planung, Zuwegung, Fundament und Netzanbindung. Für ein Windrad wird heute im Schnitt mit Investitionskosten von rund 1.000 Euro pro Kilowatt Leistung gerechnet. Bei PV-FFA müssen neben den Kosten für die Flächen und die PV-Anlagen unter anderem die Planung, Montage, ggf. Ausgleichsmaßnahmen und der laufende Betrieb berücksichtigt werden. Einerseits sind Kosten für Module in den letzten Jahren gesunken, andererseits steigen mancherorts die Grundstückspreise wegen der zunehmenden Flächenkonkurrenz. Als Orientierung kann bei PV-FFA von Kosten in Höhe von 500 bis 800 Euro pro kWp ausgegangen werden.
Einnahmemöglichkeiten für Kommunen im Überblick – eine Beispielrechnung zur Orientierung:
Was kann bei den genannten Beteiligungsmöglichkeiten für die Kommunen herauskommen? Ein paar Rechenbeispiele, bezogen auf eine angenommene 3-Megawatt-WEA, zeigt die folgende Tabelle.
Im Vordergrund der Betrachtung stehen mögliche Wertschöpfungseffekte:
Beteiligung / Einnahmen | Nach-Steuer- Gewinne |
Kommunale Steuereinnahmen |
Gesamte Wertschöpfung |
---|---|---|---|
nur Pacht | 40.000 Euro | 0 Euro | 40.000 Euro |
Pacht + Gewerbesteuer | 40.000 Euro | 7.900 Euro | 47.900 Euro |
Pacht + Gewerbesteuer + 0,2 Cent/kwh | 40.000 Euro | 25.900 Euro (inklusive 0,2 Cent/kWh) |
65.900 Euro |
Pacht + Gewerbesteuer + 0,2 Cent/kwh + lokale Bürgerenergiegesellschaft (50%) |
66.600 Euro | 29.800 Euro | 96.400 Euro |
Pacht + Gewerbesteuer + 0,2 Cent/kwh + lokale Bürgerenergiegesellschaft (100 %) |
93.100 Euro | 30.300 Euro | 123.400 Euro |
Quelle: Salecki/Hirschl: Ökonomische Beteiligung lokaler Akteure als Schlüssel für Akzeptanz und stärkeren Ausbau erneuerbarer Energien. In: Zeitschrift für neues Energierecht 25/4 20219. Die Berechnung erfolgte auf Basis von Kostendaten des EEG-Erfahrungsberichts 2018.
Die Werte in der Tabelle können selbstverständlich im realen Betrieb in jedem einzelnen Punkt abweichen. Sie soll beispielhaft darstellen, dass die regionalen Wertschöpfungseffekte dann am größten sein können, wenn eine von lokalen Akteuren initiierte (Bürger-)Energiegesellschaft vor Ort Gewinne erwirtschaftet und Steuern zahlt. Das gilt für Windenergieprojekte ebenso wie für PV-FFA. Aufgrund des langen Planungsvorlaufs, der hohen Investitionskosten, der komplexen Genehmigungsprozesse und der Finanzierung sind damit selbstverständlich auch Risiken verbunden, die es immer zu beachten gilt. In der Praxis handelt es sich deshalb bei Bürgerenergiegesellschaften oft um mehrere Privatpersonen, die sich in einer Gesellschaft zusammenschließen. Die Finanzierung erfolgt mit einer Mischung aus Eigenkapital, Darlehen und ggf. Förderung. Mit der Planung, dem Projektgeschäft und dem späteren Betrieb werden zumeist externe Dienstleister bzw. eigens gegründete Betriebsgesellschaften beauftragt.
6. MÖGLICHKEITEN DER DIREKTEN FINANZIELLEN TEILHABE FÜR BÜRGER
Die genannten Beteiligungsmöglichkeiten bergen in unterschiedlichem Maße auch Gestaltungsspielräume und finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger. Am stärksten ausgeprägt sind diese bei Projekten, die von einer Kommune selbst initiiert oder – zum Beispiel im Falle einer Bürgerenergiegenossenschaft – von der Kommune in ihrer Entstehung unterstützt werden.
Gleichwohl werden die Möglichkeiten für Bürger im Folgenden gesondert beschrieben und versucht, dieser eher individuellen Sichtweise Rechnung zu tragen. So verschieden wie die Motivationen sind, ein Erneuerbare-Energien-Projekt zu unterstützen, es auf eigenen Flächen zu ermöglichen oder sich finanziell daran zu beteiligen, so verschieden sind auch die Möglichkeiten, daraus einen Nutzen zu ziehen.
Wenn Bürger selbst die Initiative ergreifen und zum Beispiel eine Bürgerenergiegesellschaft oder -genossenschaft gründen wollen, braucht es nicht nur einen Kreis Gleichgesinnter, sondern auch Flächen, Expertise, kommunale Unterstützung, Kapital – und Durchhaltevermögen. Denn Investitionen in Erneuerbare-Energien-Projekte sind langfristige Anlagen.
6.1 EINNAHMEN AUS VERKAUF, VERMIETUNG ODER VERPACHTUNG
Ebenso wie Kommunen können auch Einzelpersonen als Flächeneigentümer von der Verpachtung ihrer Flächen für Windenergie- bzw. Photovoltaiknutzung profitieren. Auch Zusammenschlüsse von mehreren Flächeneigentümern in Eigentümergesellschaften sind möglich und in vielen Fällen empfehlenswert, da so die Pachteinnahmen optimiert und die Verteilung gerechter gestaltet werden kann. Voraussetzung ist auch hier, dass regionalplanerisch und genehmigungsrechtlich nichts dagegenspricht – also dass zum Beispiel bei PV-FFA ein Bauleitplan existiert oder im Zuge des Vorhabens erstellt wird. Bei Windparks muss es sich in Sachsen um Flächen handeln, die im Regionalplan explizit als Vorranggebiete ausgewiesen sind. Oder, sofern es (noch) keinen Teilregionalplan Wind gibt, kann es sich unter bestimmten Bedingungen um freie Flächen im Außenbereich handeln.
Der Verkauf von Grundstücken zu diesem Zweck ist selten, da in aller Regel beide Seiten ein Interesse daran haben, dass es bei einer zeitweiligen Nutzung bleibt. Zwischen den Parteien wird deshalb zumeist ein Nutzungsvertrag abgeschlossen. Wer sich damit nicht auskennt, sollte sich juristisch beraten lassen. Denn es gibt erhebliche Spielräume und es kann – je nach Flächengröße und Ertrag der Anlage – um viel Geld gehen.
Der Pachtzins ist in der Regel an den Betrieb der Anlage gebunden. Zumeist wird sich auf einen prozentualen Anteil am Ertrag der Anlage geeinigt. Das heißt, das Nutzungsentgelt bemisst sich an der tatsächlich erzielten Einspeisevergütung. Doch die Erträge können schwanken und auch hinter den Erwartungen zurückbleiben. Deshalb hat sich in der Praxis eine Zusammensetzung aus Umsatzentgelt und Mindestentgelt etabliert.
Zu beachten ist, dass der Betreiber neben dem eigentlichen Standort auch so genannte Flächen für die Begleitinfrastruktur benötigt, also zum Beispiel für Kabeltrassen, Abstandsflächen und Wege. Auch für diese Flächen braucht es eine vertragliche Regelung bezüglich der Nutzung während des Betriebs.
6.2 BÜRGER LEGEN GELD IN ÖKOSTROM-FONDS AN, BETREIBER BIETEN BETEILIGUNGSMODELLE AN
Eine Geldanlage ist eine ebenso einfache wie wirksame Methode, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu befördern. Und: Sie funktioniert unabhängig davon, ob man auf dem Land oder in der Großstadt lebt. Allerdings sind die Mitbestimmungsmöglichkeiten zumeist gering bzw. gar nicht vorhanden. Finanzierungsmodelle gibt es ebenso viele wie Anbieter. Einige beziehen sich auf konkrete Erneuerbare-Energien-Projekte im Inland, für die es dann mehr oder weniger Mitbestimmungsrechte gibt. Andere sammeln mittels Ökofonds oder Crowdinvesting Geld ein, um daraus Ökostromprojekte zunächst unabhängig von einem konkreten Standort im In- oder Ausland (mit) zu finanzieren. In Frage kommen zum Beispiel, festverzinsliche Wertpapiere, Klimasparbriefe (die u.a. Sparkassen anbieten) oder auch Tagesgeld und Festgeld. Eine Übersicht über Ökofonds und ethische Banken bietet die Stiftung Warentest.
Darüber hinaus bieten viele Projektierer und Betreibergesellschaften inzwischen eine Vielzahl an direkten und indirekten finanziellen Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger mit unterschiedlich ausgeprägten Mitspracherechten an. Einige Beispiele sollen an dieser Stelle zumindest erwähnt werden:
- Fonds, Stiftungen, Sponsoring
- Bürgerstromtarife
- Darlehensverträge
- Festverzinste Spareinlagen
- Genussrechte
- Eigenkapitalbeteiligung mit Stimmrechten (Kommanditbeteiligung)
6.3 BÜRGER INVESTIEREN AKTIV GELD IN REGIONALE PROJEKTE ODER WERDEN SELBST ZUM „ENERGIEERZEUGER“
Da es hier um den Ausbau der erneuerbaren Energien in Sachsen geht, stehen auch finanzielle Bürgerbeteiligungen an konkreten regionalen Projekten im Vordergrund. Hier steht Sachsen zwar noch am Anfang, aber die Angebote nehmen ebenso zu wie die Bereitschaft lokaler Akteure, sich einzubringen.
Bürgerenergieanlagen:
Relativ weit verbreitet sind inzwischen so genannte Bürgerenergieanlagen – etwa als Solaranlage auf dem Dach der örtlichen Schule. Häufig unterstützen lokale Kreditinstitute derartige Projekte und beraten die Interessenten. Die Bürger können dabei als reine Geldgeber auftreten oder – je nach Modell – aktiv an der Entscheidungsfindung mitwirken. Als gängigste Rechtsformen haben sich die GmbH & Co. KG, die eingetragene Genossenschaft und die GbR erwiesen. Einen Überblick über die Chancen und Risiken gibt die Verbraucherzentrale.
Bürgerenergiegesellschaften und -genossenschaften:
Auch in größere Wind- und Solarparks vor Ort können die Bürger investieren oder selbst Gesellschafter oder Genossenschafter werden. Letzteres bietet sich unter anderem dann an, wenn sich die Eigentümer der in Frage kommenden Flächen zusammenschließen. Das heißt, die Einzelperson besitzt oder kauft Genossenschaftsanteile. Die Genossenschaft gilt aufgrund ihrer vergleichsweise weitreichenden Mitbestimmungsrechte als eine besonders bürgernahe Organisationsform. An Gewinnen werden die Genossen zumeist entsprechend ihrer Anteile beteiligt, es können aber auch abweichende Regelungen vereinbart werden. Sofern eine Genossenschaft selbst als Projektträger fungiert, können Bürger auf unkomplizierte Weise Mitglied werden. Ein erhöhter Kapitalbedarf kann zum Beispiel über Nachrangdarlehen gedeckt werden.
Ein gelungenes Beispiel ist der Bürger-Solarpark Tannenhübel in Bobritzsch-Hilbersdorf. Dort hat die Freiberger Sabowind GmbH für die Energiegenossenschaft Neue Energien Ostsachsen eG (egNEOS) den Solarpark geplant und errichtet. Ebenfalls von egNEOS wird seit 2015 ein Windrad (NEOS Wind 1) innerhalb eines Windparks bei Riesa betrieben. Der Jahresertrag liegt bei mehr als 6 Millionen Kilowattstunden. Fast ein Drittel der Investitionskosten wurde durch Mitglieder der Genossenschaft gestemmt, die sich mit Genossenschaftsanteilen und Darlehen an dem Windrad beteiligten.
Zudem wurde ein spezieller Stromtarif mit den Bürgerwerken vereinbart.
Eine Liste bereits existierender Energiegenossenschaften in Sachsen sowie zahlreiche Tipps zum Gründen finden sich auf der Seite des Netzwerkes „Energiewende jetzt“.
In aller Regel werden die Genossenschaften nicht selbst zum Planer und Projektierer, sondern lassen sich dabei unterstützen. Im oben genannten Beispiel ist es auch die Sabowind Service GmbH, die die Anlage mittels einer Software zur Betriebsführung von Solaranlagen und Windparks überwacht.
Neben Genossenschaften hat sich auch die Rechtsform der GmbH & Co. KG etabliert. Die Beteiligung wird hier zumeist über so genannte Kommanditanteile realisiert. Allerdings gab es in der Vergangenheit immer wieder Diskussionen darüber, ob es sich in diesem Fall, der häufig in der Windbranche zum Einsatz kam und kommt, tatsächlich um Bürgerenergieprojekte handelt.
Bürgerenergie, die diesen Namen auch verdient, wird auch in Zukunft eher bei kleineren Projekten mit einem klaren regionalen Bezug zum Zuge kommen. Auf diese Weise kann sie auch ein wesentliches Ziel der Bürgerbeteiligung erreichen – nämlich ein Projekt in der Region zu verankern und die Akzeptanz dafür zu stärken.
Durch den Zusammenschluss von Projekten und Initiativen gewinnt das Thema an Bedeutung – sichtbar im Bündnis Bürgerenergie mit Sitz in Berlin, in dem auch die Energiegenossenschaft Neue Energien Ostsachsen Mitglied ist. An erster Stelle steht hier die Idee eines partizipativen, nachhaltigen Wirtschaftens. Mehr Informationen dazu: Bündnis Bürgerenergie.
7. WELCHE INTERESSEN BEI DER VERSTÄNDIGUNG AUF EIN BETEILIGUNGSMODELL IM SPIEL SIND
Neben dem Interesse an einer klimafreundlichen Energieversorgung sind bei den verschiedenen Akteursgruppen durchaus auch unterschiedliche Interessen im Spiel. Eine Kenntnis und Abwägung der Interessen kann hilfreich bei der Verständigung auf ein Beteiligungsmodell sein.
Interessen der Kommunen:
- Klarheit der Projektdarstellung und absehbarer Auswirkungen
- transparente Kommunikation schon in der frühen Planungsphase
- Verbindung der Bürger mit dem Projekt, Förderung von Akzeptanz, Vermeidung von Konflikten
- Verbindung der Bürger mit der Kommune
- klar nachvollziehbarer finanzieller Nutzen für die Kommune
- Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in die Natur
- Wertschöpfung in der Region, Steuereinnahmen
- Ggf. Imagegewinn als Kommune mit zukunftsfähigen Energieprojekten
Interessen der Bürger:
- Klarheit der Projektdarstellung und absehbarer Auswirkungen
- transparente, frühzeitige Kommunikation
- koordinierende oder kooperierende Rolle der Kommune
- gute Verständlichkeit des Beteiligungsmodells, auch um Risiken zu reduzieren
- klar nachvollziehbarer finanzieller Nutzen
- Transparenz der Erträge nach Inbetriebnahme
- leichter Zugang zu einer Beteiligung
- überschaubare Laufzeiten bei Darlehen
- soziale Bindung über ein gemeinsames Projekt
Interessen der Projektierer:
- Realisierung und Wirtschaftlichkeit des Projekts
- Kenntnis und Verständnis des Projektes und der Auswirkungen bei Kommune und Bürgern
- Förderung der Akzeptanz durch Einbindung von Bürgern sowie Kommunen
- Finanzieller Nutzen
- Imagegewinn als verlässlicher Partner
8. ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK
Es gibt viele Möglichkeiten für Kommunen, Bürger, sich auch finanziell an einer klimafreundlichen Energieerzeugung teilzuhaben. Ob dabei eher das Klimaschutz-Motiv überwiegt, die Hoffnung auf Pachtverträge oder Gewinn aus Geldanlagen, bleibt den Akteuren überlassen.
Für ein wesentliches Ziel der Bürgerbeteiligung, nämlich die Schaffung von Akzeptanz für die Herausforderung einer klimafreundlichen Energieerzeugung, sind in erster Linie lokale Projekte geeignet, an denen sich die Menschen auf verschiedenste Weise beteiligen.
Die regionalen Wertschöpfungseffekte sind dort am größten, wo ortsansässige Betreiber investieren und bei der Umsetzung bestenfalls regionale Firmen einbinden, Gewinne erzielen und daran die Bürger kommunikativ, planerisch und finanziell beteiligen.
Mit den Leitlinien der Energiepolitik des Bundes, dem Energie- und Klimaprogramm des Freistaates Sachsens und dem Landesentwicklungsplan ist der Rahmen gesetzt, der mit Leben erfüllt werden muss. Mit der Photovoltaik-Freiflächenverordnung ermöglicht Sachsen die Nutzung von Solarenergie auf landwirtschaftlich als Acker- oder Grünland genutzten Flächen in benachteiligten Gebieten. Beim Ausbau der Windenergie besteht enormer Nachholbedarf, aber die Akteure in Politik, Wirtschaft und Verbänden wissen, dass ohne deutlichen Ausbau die Klimaziele nicht erreicht werden können. Fachverbände und Vereinigungen wie der BDEW, der VKU, der VEE Sachsen e.V. oder der BWE Landesverband Sachsen zeigen bestimmte Defizite in
der Energiepolitik und bei der Umsetzung vor Ort auf.
Gleichzeitig gibt es sowohl bei den Betreibern aus der Energiewirtschaft als auch in den Kommunen und bei den Bürgern die Bereitschaft, Erneuerbare-Energien-Projekte – gern auch gemeinsam – voranzubringen, wenn dafür die Rahmenbedingungen stimmen.
Das Umweltbundesamt arbeitet an einer Förderrichtlinie für Bürgerenergiegesellschaften und hat dazu erst kürzlich eine Studie vorgestellt.
Die Sächsische Energieagentur hat eine Dialog- und Servicestelle gegründet, um Kommunen und Bürger auch in Fragen der finanziellen Teilhabe an WEA und PV-FFA zu beraten.
Ideen und Modelle, Bürger auch finanziell an der Energiewende teilhaben zu lassen, sind vorhanden und werden immer wieder neu an die vor Ort bestehenden Voraussetzungen angepasst. Das Engagement lohnt sich für den Klimaschutz, für Kommunen und für die Bürger.
Ansprechpartner
Hinweis zur sprachlichen Gleichstellung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit wird auf die Anwendung der geschlechtergerechten Sprache verzichtet. Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten für alle Geschlechtsidentitäten.
1. MEHR AKZEPTANZ DURCH TEILHABE AM ERFOLG
Ein Tag der offenen Tür bei der in Meißen ansässigen UKA-Gruppe.
Die finanzielle Teilhabe von Bürgern oder Kommunen gilt als geeignetes Instrument, um die Akzeptanz von Erneuerbare-Energien-Projekten zu befördern. Tatsächlich zeigen sich Menschen eher bereit, Energieprojekte in ihrer näheren Umgebung zu akzeptieren, wenn davon – zunächst unabhängig von Überlegungen zum Klima- und Umweltschutz – ein unmittelbarer finanzieller Vorteil für die Betroffenen ausgeht. Dieser Nutzen kann sich sowohl für die Allgemeinheit, also die Kommune, als auch für Einzelpersonen ergeben. Den größten lokalen Wertschöpfungseffekt und die stärkste Verankerung in der lokalen Bevölkerung haben Projekte, die von der Kommune initiiert bzw. unterstützt und von Bürgern finanziell (mit-) getragen werden. In diesem Fall sind auch die Gestaltungsspielräume seitens Kommune und Einwohnerschaft am größten. Allerdings sind diese kommunal vorangetriebenen Projekte in Sachsen (noch) eine Seltenheit. Ein Grund mehr, sich damit zu beschäftigen.
Kommunen werden zunehmend mit Anfragen von potenziellen Investoren konfrontiert. Gleichzeitig haben auch die Bürger zunehmend ein Interesse daran, wie eine zukunftsfähige Energieversorgung in ihrer Kommune ausgestaltet wird und welche finanziellen und konzeptionellen Beteiligungsmöglichkeiten es gibt. Laut einer forsa-Umfrage im Auftrag der Fachagentur Windenergie aus dem Jahr 2019 halten es 82 Prozent der Befragten für wichtig oder sehr wichtig, dass die Einnahmen aus der Windenergienutzung von der Gemeinde zur Verbesserung der Lebensverhältnisse vor Ort eingesetzt werden.
Es gab bereits in der Vergangenheit viele Möglichkeiten, Gemeinden oder Bürger an Energieprojekten teilhaben zu lassen. Seitdem wurden bei gleichzeitigem Ausbau der erneuerbaren Energien die Bemühungen, entsprechende Angebote zu liefern, seitens der Projektierer und Betreiber, aber auch seitens der Politik verstärkt.
Dass viele Menschen – auch in Sachsen – gleichzeitig grundsätzliche Befürworter der Energiewende, aber Kritiker lokaler Projekte sind, mag auf den ersten Blick verwundern, ist aber durchaus verständlich. Die Positionierung der Bürger vor Ort folgt zumeist aus einer Abwägung von Vor- und Nachteilen. Als Nachteile werden häufig potenzielle Auswirkungen auf den Naturschutz, die Landschaft, Tier und Mensch empfunden. Darüber findet oft schon vor dem Genehmigungsverfahren eine öffentliche Debatte statt.
Die Vorteile und Beteiligungsmöglichkeiten jedoch sind vielen Menschen gar nicht bekannt, insbesondere dann, wenn in ihrem Wohnumfeld noch keine derartigen Projekte umgesetzt wurden. Eine aktivere Rolle sowohl der Kommunen und ihrer Vertreter ist somit ebenso wünschenswert wie eine stärkere Einbindung der Bürger in diese Prozesse.
Die vorliegende Broschüre unternimmt den Versuch, einen Überblick über bereits existierende finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten zu geben. Sie konzentriert sich dabei auf Windenergieanlagen (WEA) und Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA). Bereits vielfach geübte Praxis sind Solar-Projekte auf öffentlichen und privaten Dächern, darum soll es hier nicht gehen.
Die Broschüre erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Dafür ist dieses Feld zu stark von einer dynamischen Entwicklung und immer wieder neuen Ideen und Finanzierungsmodellen geprägt. Wichtig ist: Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist nicht nur unverzichtbar für den Klimaschutz. Er lohnt sich auch für den Einzelnen und die Gemeinschaft bzw. die Kommune.
2. SACHSEN WILL BEIM AUSBAU DER ERNEUERBAREN ENERGIEN VORANKOMMEN
Sachsen hat beim Ausbau der erneuerbaren Energien dringenden Nachholbedarf. Zwar hat sich der Freistaat mit dem Energie- und Klimaprogramm 2021 (EKP 2021) ehrgeizige Ziele verordnet, aber bei der Umsetzung hapert es. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch ist zwar seit 1990 stetig gestiegen, von damals 0,2 auf nunmehr 21,2 Prozent (2018), gleichwohl findet sich Sachsen damit deutlich unter dem bundesweiten Durchschnitt wieder (2018: 37,8 Prozent). Die Gründe sind vielfältig: Nach wie vor bestimmt die Braunkohle die Stromerzeugungskapazitäten. Mancherorts fehlt es an ausgewiesenen Flächen für WEA und PV-FFA. Projektierer klagen über langwierige Genehmigungsverfahren, betroffene Bürger melden Bedenken an, viele Kommunen scheuen beim Thema „Erneuerbare“ das Neuland, den Widerstand eines Teils der Bevölkerung und brauchen Beratung und Unterstützung.
Trotzdem und weil Sachsen beim Klimaschutz aufholen muss: Bis 2024 sollen in Sachsen pro Jahr zusätzlich 4 Terawattstunden (4.000 Gigawattstunden) Strom aus erneuerbaren Energien kommen. Das entspricht – grob gerechnet – 150 bis 200 Windrädern, die fehlen.
Der Ausbau aber stockt. Dabei ist ausreichend Potenzial vorhanden. Laut Potenzialanalyse der SAENA aus dem Jahr 2019 könnte allein die Windenergie bis 2030 je nach Szenario zwischen 3.380 und 7.560 Gigawattstunden Ertrag beisteuern. Auch für Photovoltaik auf Freiflächen oder Dachflächen ist noch ausreichend Platz. Laut SAENA-Potenzialanalyse könnten im Jahr 2030 rund 2.420 Gigawattstunden aus Solarstromanlagen kommen. Ob die Potenziale genutzt werden können, hängt nicht nur von technischen Parametern und verfügbaren Flächen ab, sondern auch vom Engagement der Kommunen und der Akzeptanz bei den Bürgern. Die Akzeptanz – auch das belegen zahlreiche Studien – wächst mit der Möglichkeit der finanziellen Teilhabe, einer transparenten Kommunikation und dem Vertrauen der Anwohner in die lokal handelnden Akteure. Im Idealfall werden Energieprojekte als gemeinschaftliches Vorhaben wahrgenommen. Das kann gelingen, wenn die Anwohner in die Kommunikation und die Planungen einbezogen werden und finanziell an einem Projekt teilhaben können.
Die Voraussetzungen für eine direkte oder indirekte finanzielle Teilhabe von Kommunen und Bürgern wurden in den letzten Jahren verbessert. So können Standortkommunen seit Beschluss des EEG 2021 durch die Betreiber von WEA mit bis zu 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde beteiligt werden. Mit der Änderung des Fondsstandortgesetzes im Juni 2021 wurde außerdem festgelegt, dass den Standortkommunen künftig ein höherer Anteil an den Gewerbesteuern zufließt. Und auch für die Bürger wird die Palette an Möglichkeiten, sich aktiv (zum Beispiel als Anteilseigner an einem Bürgersolarkraftwerk) oder passiv (zum Beispiel durch einen Klimasparbrief) zu beteiligen, ausgebaut.
Schon heute bestehen also eine ganze Reihe von regionalen Wertschöpfungsmöglichkeiten insbesondere für Kommunen im ländlichen Raum und ihre Bewohner. Die Energieversorgung – zumindest teilweise – in die eigene Hand zu nehmen, kann neben den finanziellen Aspekten auch durch gemeinsame Planungen und Projektumsetzungen den Zusammenhalt eines Ortes stärken. Zudem ist zu erwarten, dass auch Investoren und Betreiber weiterhin neue Ideen entwickeln, um die finanzielle Teilhabe bei ihren Projekten vor Ort auszubauen.
3. WAS ZU BEGINN VON BETEILIGUNGSPROZESSEN BERÜCKSICHTIGT WERDEN SOLLTE
Je früher im Planungsprozess das Thema finanzielle Teilhabe ins Spiel kommt, umso besser. Denn schon bei der Flächenausweisung kommen die ersten Diskussionen auf. Sowohl die Projektierer als auch die Kommune sollten deshalb frühzeitig darauf hinwirken, dass Beteiligungsmodelle angeboten werden. Ob daran überhaupt Interesse besteht, kann in einer unkomplizierten Befragung der Bürger festgestellt werden. Einen Musterfragebogen kann die SAENA zur Verfügung stellen.
Aussicht auf Erfolg hat ein (finanzieller) Beteiligungsprozess,
- wenn die Ansprache und Einbindung der Bürger frühzeitig beginnt.
- wenn das Projekt in seinen Grundzügen und den erwartbaren Auswirkungen transparent kommuniziert wird.
- wenn dadurch Menschen aus dem Projektumfeld das Vorhaben als ein gemeinsames verstehen.
- wenn möglichst viel Wertschöpfung vor Ort generiert wird.
- wenn die finanzielle Teilhabe gut kalkulierbar und auch für Laien einfach handhabbar ist.
- wenn die Beteiligten während der gesamten Planungsphase auf dem Laufenden gehalten werden.
- wenn auch die Erträge transparent kommuniziert werden.
Idealerweise wird Beteiligung kommunal gesteuert und die regionale Wertschöpfung gestärkt. Die Kommune sollte sich als verlässlicher Akteur aktiv in den Prozess einbringen und dabei die Interessen ihrer Bürger vertreten. Aber auch von zivilgesellschaftlichen Initiativen kann der Impuls ausgehen. Eine finanzielle Teilhabe kann ohnehin nur dann erfolgen, wenn auch tatsächlich ein entsprechendes Interesse der Bürger vorhanden ist. Bevor ein Beteiligungsmodell in die Wege geleitet werden kann, sollte deshalb über ein Interessenbekundungsverfahren geklärt werden, was die Erwartungshaltungen sind und ob diese erfüllt werden können.
Eine Übersicht über die Projektschritte am Beispiel eines Windparks mit den Beteiligungsmöglichkeiten in den einzelnen Phasen finden Sie auf den folgenden Seiten.
4. INFOGRAFIK: PROJEKTSCHRITTE AM BEISPIEL EINES WINDPARKS UND BETEILIGUNGSMÖGLICHKEITEN IM ÜBERBLICK
Die Grafik zeigt neben den üblichen Projektschritten am Beispiel eines Windparks auch Möglichkeiten der Einflussnahme. Damit sind hier nicht nur finanzielle Beteiligungsmodelle gemeint, sondern auch die kommunikative bzw. informelle Beteiligung
1. STARTPHASE
Standortsuche und -entscheidung
Variante A) Freie Flächen im Außenbereich, für die es keinen Bebauungsplan gibt, die nicht zu einem bebauten Ortsteil gehören und die nicht bereits anderweitig verplant sind.
Beteiligung: über Kommune (die den Bebauungsplan festlegen kann)
Variante B) Vorranggebiete im Teil-Regionalplan Wind. Die Regionalen Planungsverbände (RPV) weisen neben Tabuzonen auch Konzentrationsflächen für Wind aus. Daraus entstehen in der Diskussion und Abwägung Vorranggebiete für Windenergie.
Beteiligung über Kommunen, die im RPV vertreten sind.
Regionalpläne werden öffentlich ausgelegt
Verhandlungen mit Flächeneigentümern / Kommunikation mit Kommunen
Projektierer verhandeln mit Flächeneigentümern bzw. den öffentlichen Planungsträgern. Erst wenn die Flächen gesichert sind, folgen weitere Schritte. Zum Beispiel artenschutzfachliche Untersuchungen zum Projektgebiet.
Beteiligung: In dieser Phase können erste Informations- und Dialogveranstaltungen stattfinden. Auch die finanzielle Teilhabe von Kommunen und Bürgern kann hier schon eine Rolle spielen.
2. PLANUNGS- UND GENEHMIGUNGSPHASE
Technische Planung
Die Projektierer konkretisieren die Planungen zum Windpark und beantragen die Genehmigung.
Betriebswirtschaftliche Berechnungen, Finanzierung, Netzanschlussplanung
In dieser Phase geht es um die Anbindung des Projektes, Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Finanzierungsfragen. Auch die Vorbereitung und Teilnahme an EEG-Ausschreibungen zur Einspeisevergütung fällt in diese Zeit.
Beteiligung: Nur dann, wenn es sich um ein Projekt der Kommune oder eine Bürgerenergiegenossenschaft handelt oder anderweitig Bürger direkt beteiligt sind.
Genehmigungsverfahren
Es werden Planungsunterlagen eingereicht, Gutachten erstellt, Sichtfeldanalysen erarbeitet und ggf. Ausgleichsmaßnahmen geplant. Unter Umständen werden Bebauungs- oder Flächennutzungspläne angepasst.
Beteiligung: Im Rahmen der öffentlichen Beteiligung zum Genehmigungsverfahren.
3. WETTBEWERBSPHASE
Ausschreibung
Liegt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung (BImSch-Genehmigung) vor, muss sich das Projekt dem Wettbewerb mit anderen Projekten an anderen Standorten stellen. Das läuft über ein Ausschreibungsverfahren. Nur wenn das Projekt einen Zuschlag erhält, wird es über das Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) gefördert. Für Bürgerenergiegesellschaften gibt es erleichterte Bedingungen. Ausgenommen von der Ausschreibungspflicht sind Kleinwindturbinen (bis 750 kW) und Pilotwindenergieanlagen.
4. REALISIERUNGSPHASE
Bau und Inbetriebnahme
Nach Auswahl geeigneter Windenergieanlagen und Realisierung u.a. von Kabeltrassen, Fundamenten, Anfahrtswegen etc. erfolgt der Bau und die Übergabe des Projekts.
Beteiligung: Ggf. Berücksichtigung regionaler Firmen.
Betrieb der Anlage / Ausgleichsmaßnahmen
Der Windpark läuft, erzeugt Strom und schafft somit Werte. Er wird sichtbar und Teil der Landschaft. In dieser Phase werden häufig Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen umgesetzt.
Beteiligung: Finanzielle Teilhabe der Kommune oder auch von Bürgern. Ausgleichsmaßnahmen für Natur und Landschaft folgen oft aus dem Genehmigungsverfahren oder dem Austausch mit Kommune und Bürgern.
Abbau der Anlage / Repowering
Je nach technischem Zustand, Wirtschaftlichkeit und geltendem Recht werden die Anlagen derzeit nach ca. 20 – 25 Jahren zurückgebaut oder durch neue Anlagen ersetzt (Repowering). Bisweilen werden auch weniger WEA installiert, dafür aber leistungsfähigere – dabei sind Höhenbegrenzungen und ggf. daraus abgeleitete Abstandsregeln zu berücksichtigen. Wird eine Anlage komplett aufgegeben, ist der Betreiber zum Rückbau verpflichtet. Das betrifft auch das Fundament, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
5. Möglichkeiten der finanziellen Beteiligung für Kommunen
5.1 GEWERBESTEUEREINNAHMEN FÜR STANDORTKOMMUNEN
Kommunen, auf deren Gebiet WEA oder Solarkraftwerke Energie erzeugen und Gewinne erwirtschaften, haben Anspruch auf Gewerbesteuer. Hat die Betreibergesellschaft (zum Beispiel eine lokale Bürgerenergiegesellschaft) ihren Sitz vor Ort, erhält die Gemeinde sogar 100 Prozent der Gewerbesteuer und zusätzlich Einnahmen aus der Einkommenssteuer. Ist der Sitz des Betreibers außerhalb der Gemeinde (wie in den meisten Fällen), wird die Gewerbesteuer aufgeteilt. Mit einer Änderung des Fondsstandortgesetzes im Jahr 2021 wurde entschieden, dass 90 Prozent der Gewerbesteuer durch das Verhältnis der vor Ort installierten Leistung einer Anlage zur insgesamt installierten Leistung an allen Standorten eines Betreibers zu bestimmen sind. Das heißt im Kern, die Standortkommunen bekommen künftig mehr vom Gewerbesteuer-Kuchen, freilich nur, wenn auch Gewinne anfallen.
Für neu installierte Wind- oder Solarparks zum Beispiel müssen die Betreiber in der Regel Kredite zurückzahlen, es entstehen nicht sofort Gewinne. Es kann also ein paar Jahre dauern, bis Gewinne erzielt und Gewerbesteuern fällig werden.
Zusätzliche Wertschöpfungseffekte und Steuereinnahmen ergeben sich, wenn regionale Firmen beim Bau und Betrieb, bei der Zuwegung, bei Ausgleichsmaßnahmen oder bei der Wartung beauftragt werden.
5.2 EINNAHMEN AUS VERKAUF, VERMIETUNG ODER VERPACHTUNG AN BETREIBER VON EE-PROJEKTEN
Kommunen haben ebenso wie Einzelpersonen die Möglichkeit, ihre Flächen für Energieprojekte zur Verfügung zu stellen. Das gilt sowohl für Wind- als auch für Solarenergieprojekte, sofern regionalplanerisch und genehmigungsrechtlich nichts dagegenspricht.
Selbstverständlich kann eine Kommune ihre Flächen an einen privaten Investor auch verkaufen, davon ist jedoch in den meisten Fällen abzuraten. Bei WEA oder PV-FFA handelt es sich jedoch um eine zeitweilige Nutzung – also kommt eher eine Verpachtung in Frage. Das heißt, die Überlassung des Grundstücks erfolgt – für einen bestimmten Zeitraum – auf der Grundlage von Nutzungsverträgen. Die Verträge werden zumeist schon zu einem Zeitpunkt abgeschlossen, da die genaue Konfiguration des Projektes noch nicht feststeht und auch eine Genehmigung noch nicht erteilt oder beantragt wurde.
Bis zur Inbetriebnahme wird deshalb in vielen Fällen zunächst eine „Standortsicherungsgebühr“ vereinbart. Der Pachtzins wird indes an den Betrieb der Anlage gebunden. Für die Zeit des Betriebs beläuft sich die Vergütung häufig auf einen vereinbarten Prozentsatz des durch die Anlage erzeugten Umsatzes. Die Pachtzahlung fließt an die Grundstückseigentümer bzw. im Falle einer kommunalen Fläche direkt an die Kommune.
Zu beachten ist, dass der Betreiber neben dem eigentlichen Standort auch so genannte Flächen für die Begleitinfrastruktur benötigt, also zum Beispiel für Kabeltrassen, Abstandsflächen und Wege. Auch für diese Flächen braucht es eine vertragliche Regelung. Über sogenannte Flächenpoolmodelle können die Pachtzahlungen optimiert und gerechter zwischen den Grundstückseigentümern verteilt werden.
Windenergieprojekt am Starnberger See.
5.3 FINANZIELLE TEILHABE VON KOMMUNEN ÜBER DAS EEG 2021
Mit der Reform des EEG (§6 EEG 2021) gibt es für Neu-Anlagen die Möglichkeit, Kommunen direkt am Ertrag von Erneuerbare-Energien-Projekten zu beteiligen – mit bis zu 0,2 Cent je tatsächlich eingespeister Kilowattstunde. Je nach Standort, Größe und dem Ertrag könnten moderne Windparks fünf- bis sechsstellige Euro-Beträge pro Jahr in die Kassen der Gemeinde spülen. Der Betreiber darf der oder den betroffenen Gemeinden diese Beteiligung anbieten und erhält das Geld vom Netzbetreiber zurück, sofern die Anlagen über das EEG vergütet werden. Als Gemeinden, die von der Errichtung betroffen sind, gelten jene, deren Gebiet innerhalb eines Radius von 2,5 Kilometer um den Standort der WEA liegt oder auf deren Gemeindegebiet sich eine PV-FFA befindet. Sofern das für mehrere Gemeinden gilt, wird der Betrag anteilig verteilt. Die Gemeinde kann frei über die Verwendung dieser Einnahmen entscheiden.
Ein Rechenbeispiel: Ein Projektierer plant 7 WEA der 5,5 MW-Klasse im Außenbereich eines Gemeindegebietes. Der Standort hat eine gute Qualität. Bei dem Betrieb der Anlagen wird von 3.000 Volllaststunden im Jahr ausgegangen. Aufgrund der Nähe zur Nachbargemeinde stehen einer Gemeinde 80 Prozent der Zahlung zu, einer weiteren 20 Prozent.
Das macht für die Gemeinde mit dem 80-Prozent-Anteil:
7 Anlagen x 5.500 Kilowatt x 3.000 Volllaststunden = 115.500.000 Kilowattstunden
115.500.000 Kilowattstunden x 0,002 Euro = 231.000 Euro
231.000 Euro x 0,8 Flächenanteil = 184.800 Euro
Die Zahlung muss zwischen Betreiber und Kommune vereinbart werden. Da sie an die tatsächlich ins Netz eingespeiste Strommenge gekoppelt ist, kann sie auch erst nach Inbetriebnahme der Anlage erfolgen. Mit Blick auf den angestrebten Rückhalt in der Bevölkerung ist deshalb darauf hinzuwirken, dass a) die Vereinbarungen zwischen Betreiber und Kommune frühzeitig geschlossen und b) aktiv kommuniziert werden. Idealerweise kann sogar in Aussicht gestellt werden, was die Kommune mit den Einnahmen beabsichtigt. Dabei können die Bürger aktiv in den Entscheidungsprozess einbezogen werden. Je konkreter der Nutzen für die Kommune und ihre Einwohner dargestellt werden kann, desto stärker ist auch die Bereitschaft, diesen Nutzen anzuerkennen und bei der Bewertung des Projektes zu berücksichtigen.
Hinweis: Diese Art der finanziellen Beteiligung gilt auch für PV-FFA unabhängig von einer EEG-Vergütung und der Anlagengröße. Betreiber von Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 750 kW und damit mit EEG-Vergütung können sich die an die Kommunen gezahlten Beträge rückwirkend vom Netzbetreiber erstatten lassen. Auch hier können die Kommunen mit bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde beteiligt werden. Bei einer installierten Leistung von 20 Megawatt kann sich so ein Betrag von 40.000 Euro pro Jahr ergeben.
Die Vereinbarung über die Beteiligung am Ertrag kann schon vor Genehmigung der Anlage geschlossen werden. Zuvor sollte jedoch der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates für den benötigten Bebauungsplan beschlossen sein.
Weil diese Beteiligungsform für die meisten Gemeinden Neuland ist, haben die Facharbeitsgruppe Wind ebenso wie der Bundesverband Solarwirtschaft dazu Muster-Verträge erarbeitet, die in diesen Fällen herangezogen werden können. Mehr Informationen dazu gibt es unter anderem bei der Fachagentur Windenergie oder dem Bundesverband Solarwirtschaft.
Die neue Regelung ist durchaus geeignet, Kommunen für das Thema zu sensibilisieren – und gleichzeitig ein handfestes Argument für eine Unterstützung derartiger Vorhaben. Bürgermeister sollten diese Möglichkeit auf jeden Fall bei den Verhandlungen ansprechen.
5.4 PARTNERSCHAFTLICHE KOOPERATION ZWISCHEN KOMMUNE UND BETREIBER
Immer mehr Betreiber streben eine partnerschaftliche Kooperation mit der Standortkommune an. Dieses Bestreben gab es auch schon vor der oben genannten Beteiligungsmöglichkeit, es bekommt damit allerdings einen neuen Schub. Durch eine partnerschaftliche Kooperation kann die Kommune Einfluss auf Planungen, Anlagenkonfiguration sowie Orten für die Ausgleichsmaßnahmen nehmen und zusätzliche Einnahmen generieren.
Ein gutes Beispiel für eine dauerhafte partnerschaftliche Zusammenarbeit und eine Einbindung in ein kommunales Energiekonzept liefert die Stadt Lommatzsch mit gleich zwei leistungsstarken Windparks (9 WEA im Windpark Lommatzsch, 10 WEA im Windpark Wölkisch).
Projektierer war die WSB Neue Energien Holding GmbH mit Sitz in Dresden (heute VSB). Sowohl die Stadt Lommatzsch als auch die Bürger konnten sich inhaltlich und finanziell beteiligen. Es gab zwar auch bei diesem Vorhaben anfangs Kritik und bis zur Inbetriebnahme 2015 vergingen viele Jahre, aber aus dem Stadtrat gab es immer wieder unterstützende Stimmen und seit 2005 eine mehrheitliche Zustimmung. Zudem bildete sich ein Zusammenschluss von Bürgern, die das Projekt wohlwollend begleiteten. Für die Stadt folgten beachtliche finanzielle Einnahmen, die Unterstützung beim kommunalen Energiekonzept sowie ein Imagegewinn als zukunftsfähige Kommune, die sich dem Ausbau der erneuerbaren Energien aktiv annimmt.
Für die Bürger aus Lommatzsch und angrenzenden Gemeinden wurde eine Festgeldanlage über drei Jahre mit einem Festzins von 3 Prozent pro Jahr angeboten – und intensiv genutzt. Für die Flächeneigentümer, die mehrheitlich aus der Region stammen, ergeben sich zudem entsprechende Pachteinnahmen.
Die Gewerbesteuereinnahmen aus der Windenergienutzung belaufen sich nach Angaben der Stadt im Schnitt der letzten fünf Jahre auf mehr als 100.000 Euro pro Jahr. Zudem erhält die Stadt pro Jahr und WEA 1.000 Euro vom Betreiber.
Partnerschaftliche Kooperationen mit Kommunen ermöglichen verschiedene Betreiber und Projektierungsgesellschaften und informieren dazu regelmäßig zum Beispiel in ihren Internetpräsenzen, aber auch bei eigenen Informationsveranstaltungen und auf Fachmessen.
5.5 KOMMUNALE PROJEKTE UND LOKALE BETREIBERGESELLSCHAFTEN
Insbesondere wenn eine Kommune über geeignete Flächen für WEA oder PV-FFA verfügt und diese genehmigungsfähig sind, kommt auch ein kommunales Projekt bzw. eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung der Kommune in Frage. Diese sind allerdings – zumindest in den ostdeutschen Bundesländern – noch eher selten.
Idealerweise ist ein solches Projekt eingebettet in ein kommunales Energiekonzept, das gemeinsam mit dem Gemeinderat und unter Beteiligung der Bürger erarbeitet werden kann. Wenn sich eine Gemeinde selbst dafür entscheidet, unter Abwägung von Vor- und Nachteilen den Weg hin zu einer – zumindest teilweise – selbst beeinflussbaren und gestalteten Energieversorgung zu gehen, erntet das nach bisherigen Erfahrungen eine vergleichsweise hohe Akzeptanz bei den Beteiligten. Das liegt nicht nur an dem möglichen finanziellen Nutzen für Kommune und Einwohner, sondern unter anderem daran, dass bei einem solchen Vorgehen sowohl über die Art der Energieerzeugung (Wind, Photovoltaik, Biomasse etc.) als auch über Standorte und Gestaltung der Anlage mitentschieden werden kann. Nicht zuletzt besteht bei einem kommunalen Projekt bzw. bei der Unterstützung einer örtlichen Betreibergesellschaft auch die Möglichkeit, regionale Firmen bevorzugt zu beteiligen und Beschäftigungseffekte in der Planungs- und Bauphase vor Ort zu erzielen.
Kosten entstehen beispielsweise bei einem Windenergieprojekt unter anderem für Planung, Zuwegung, Fundament und Netzanbindung. Für ein Windrad wird heute im Schnitt mit Investitionskosten von rund 1.000 Euro pro Kilowatt Leistung gerechnet. Bei PV-FFA müssen neben den Kosten für die Flächen und die PV-Anlagen unter anderem die Planung, Montage, ggf. Ausgleichsmaßnahmen und der laufende Betrieb berücksichtigt werden. Einerseits sind Kosten für Module in den letzten Jahren gesunken, andererseits steigen mancherorts die Grundstückspreise wegen der zunehmenden Flächenkonkurrenz. Als Orientierung kann bei PV-FFA von Kosten in Höhe von 500 bis 800 Euro pro kWp ausgegangen werden.
Einnahmemöglichkeiten für Kommunen im Überblick – eine Beispielrechnung zur Orientierung:
Was kann bei den genannten Beteiligungsmöglichkeiten für die Kommunen herauskommen? Ein paar Rechenbeispiele, bezogen auf eine angenommene 3-Megawatt-WEA, zeigt die folgende Tabelle.
Im Vordergrund der Betrachtung stehen mögliche Wertschöpfungseffekte:
Quelle: Salecki/Hirschl: Ökonomische Beteiligung lokaler Akteure als Schlüssel für Akzeptanz und stärkeren Ausbau erneuerbarer Energien. In: Zeitschrift für neues Energierecht 25/4 20219. Die Berechnung erfolgte auf Basis von Kostendaten des EEG-Erfahrungsberichts 2018.
Die Werte in der Tabelle können selbstverständlich im realen Betrieb in jedem einzelnen Punkt abweichen. Sie soll beispielhaft darstellen, dass die regionalen Wertschöpfungseffekte dann am größten sein können, wenn eine von lokalen Akteuren initiierte (Bürger-)Energiegesellschaft vor Ort Gewinne erwirtschaftet und Steuern zahlt. Das gilt für Windenergieprojekte ebenso wie für PV-FFA. Aufgrund des langen Planungsvorlaufs, der hohen Investitionskosten, der komplexen Genehmigungsprozesse und der Finanzierung sind damit selbstverständlich auch Risiken verbunden, die es immer zu beachten gilt. In der Praxis handelt es sich deshalb bei Bürgerenergiegesellschaften oft um mehrere Privatpersonen, die sich in einer Gesellschaft zusammenschließen. Die Finanzierung erfolgt mit einer Mischung aus Eigenkapital, Darlehen und ggf. Förderung. Mit der Planung, dem Projektgeschäft und dem späteren Betrieb werden zumeist externe Dienstleister bzw. eigens gegründete Betriebsgesellschaften beauftragt.
6. MÖGLICHKEITEN DER DIREKTEN FINANZIELLEN TEILHABE FÜR BÜRGER
Die genannten Beteiligungsmöglichkeiten bergen in unterschiedlichem Maße auch Gestaltungsspielräume und finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger. Am stärksten ausgeprägt sind diese bei Projekten, die von einer Kommune selbst initiiert oder – zum Beispiel im Falle einer Bürgerenergiegenossenschaft – von der Kommune in ihrer Entstehung unterstützt werden.
Gleichwohl werden die Möglichkeiten für Bürger im Folgenden gesondert beschrieben und versucht, dieser eher individuellen Sichtweise Rechnung zu tragen. So verschieden wie die Motivationen sind, ein Erneuerbare-Energien-Projekt zu unterstützen, es auf eigenen Flächen zu ermöglichen oder sich finanziell daran zu beteiligen, so verschieden sind auch die Möglichkeiten, daraus einen Nutzen zu ziehen.
Wenn Bürger selbst die Initiative ergreifen und zum Beispiel eine Bürgerenergiegesellschaft oder -genossenschaft gründen wollen, braucht es nicht nur einen Kreis Gleichgesinnter, sondern auch Flächen, Expertise, kommunale Unterstützung, Kapital – und Durchhaltevermögen. Denn Investitionen in Erneuerbare-Energien-Projekte sind langfristige Anlagen.
6.1 EINNAHMEN AUS VERKAUF, VERMIETUNG ODER VERPACHTUNG
Ebenso wie Kommunen können auch Einzelpersonen als Flächeneigentümer von der Verpachtung ihrer Flächen für Windenergie- bzw. Photovoltaiknutzung profitieren. Auch Zusammenschlüsse von mehreren Flächeneigentümern in Eigentümergesellschaften sind möglich und in vielen Fällen empfehlenswert, da so die Pachteinnahmen optimiert und die Verteilung gerechter gestaltet werden kann. Voraussetzung ist auch hier, dass regionalplanerisch und genehmigungsrechtlich nichts dagegenspricht – also dass zum Beispiel bei PV-FFA ein Bauleitplan existiert oder im Zuge des Vorhabens erstellt wird. Bei Windparks muss es sich in Sachsen um Flächen handeln, die im Regionalplan explizit als Vorranggebiete ausgewiesen sind. Oder, sofern es (noch) keinen Teilregionalplan Wind gibt, kann es sich unter bestimmten Bedingungen um freie Flächen im Außenbereich handeln.
Der Verkauf von Grundstücken zu diesem Zweck ist selten, da in aller Regel beide Seiten ein Interesse daran haben, dass es bei einer zeitweiligen Nutzung bleibt. Zwischen den Parteien wird deshalb zumeist ein Nutzungsvertrag abgeschlossen. Wer sich damit nicht auskennt, sollte sich juristisch beraten lassen. Denn es gibt erhebliche Spielräume und es kann – je nach Flächengröße und Ertrag der Anlage – um viel Geld gehen.
Der Pachtzins ist in der Regel an den Betrieb der Anlage gebunden. Zumeist wird sich auf einen prozentualen Anteil am Ertrag der Anlage geeinigt. Das heißt, das Nutzungsentgelt bemisst sich an der tatsächlich erzielten Einspeisevergütung. Doch die Erträge können schwanken und auch hinter den Erwartungen zurückbleiben. Deshalb hat sich in der Praxis eine Zusammensetzung aus Umsatzentgelt und Mindestentgelt etabliert.
Zu beachten ist, dass der Betreiber neben dem eigentlichen Standort auch so genannte Flächen für die Begleitinfrastruktur benötigt, also zum Beispiel für Kabeltrassen, Abstandsflächen und Wege. Auch für diese Flächen braucht es eine vertragliche Regelung bezüglich der Nutzung während des Betriebs.
6.2 BÜRGER LEGEN GELD IN ÖKOSTROM-FONDS AN, BETREIBER BIETEN BETEILIGUNGSMODELLE AN
Eine Geldanlage ist eine ebenso einfache wie wirksame Methode, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu befördern. Und: Sie funktioniert unabhängig davon, ob man auf dem Land oder in der Großstadt lebt. Allerdings sind die Mitbestimmungsmöglichkeiten zumeist gering bzw. gar nicht vorhanden. Finanzierungsmodelle gibt es ebenso viele wie Anbieter. Einige beziehen sich auf konkrete Erneuerbare-Energien-Projekte im Inland, für die es dann mehr oder weniger Mitbestimmungsrechte gibt. Andere sammeln mittels Ökofonds oder Crowdinvesting Geld ein, um daraus Ökostromprojekte zunächst unabhängig von einem konkreten Standort im In- oder Ausland (mit) zu finanzieren. In Frage kommen zum Beispiel, festverzinsliche Wertpapiere, Klimasparbriefe (die u.a. Sparkassen anbieten) oder auch Tagesgeld und Festgeld. Eine Übersicht über Ökofonds und ethische Banken bietet die Stiftung Warentest.
Darüber hinaus bieten viele Projektierer und Betreibergesellschaften inzwischen eine Vielzahl an direkten und indirekten finanziellen Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger mit unterschiedlich ausgeprägten Mitspracherechten an. Einige Beispiele sollen an dieser Stelle zumindest erwähnt werden:
- Fonds, Stiftungen, Sponsoring
- Bürgerstromtarife
- Darlehensverträge
- Festverzinste Spareinlagen
- Genussrechte
- Eigenkapitalbeteiligung mit Stimmrechten (Kommanditbeteiligung)
6.3 BÜRGER INVESTIEREN AKTIV GELD IN REGIONALE PROJEKTE ODER WERDEN SELBST ZUM „ENERGIEERZEUGER“
Da es hier um den Ausbau der erneuerbaren Energien in Sachsen geht, stehen auch finanzielle Bürgerbeteiligungen an konkreten regionalen Projekten im Vordergrund. Hier steht Sachsen zwar noch am Anfang, aber die Angebote nehmen ebenso zu wie die Bereitschaft lokaler Akteure, sich einzubringen.
Bürgerenergieanlagen:
Relativ weit verbreitet sind inzwischen so genannte Bürgerenergieanlagen – etwa als Solaranlage auf dem Dach der örtlichen Schule. Häufig unterstützen lokale Kreditinstitute derartige Projekte und beraten die Interessenten. Die Bürger können dabei als reine Geldgeber auftreten oder – je nach Modell – aktiv an der Entscheidungsfindung mitwirken. Als gängigste Rechtsformen haben sich die GmbH & Co. KG, die eingetragene Genossenschaft und die GbR erwiesen. Einen Überblick über die Chancen und Risiken gibt die Verbraucherzentrale.
Bürgerenergiegesellschaften und -genossenschaften:
Auch in größere Wind- und Solarparks vor Ort können die Bürger investieren oder selbst Gesellschafter oder Genossenschafter werden. Letzteres bietet sich unter anderem dann an, wenn sich die Eigentümer der in Frage kommenden Flächen zusammenschließen. Das heißt, die Einzelperson besitzt oder kauft Genossenschaftsanteile. Die Genossenschaft gilt aufgrund ihrer vergleichsweise weitreichenden Mitbestimmungsrechte als eine besonders bürgernahe Organisationsform. An Gewinnen werden die Genossen zumeist entsprechend ihrer Anteile beteiligt, es können aber auch abweichende Regelungen vereinbart werden. Sofern eine Genossenschaft selbst als Projektträger fungiert, können Bürger auf unkomplizierte Weise Mitglied werden. Ein erhöhter Kapitalbedarf kann zum Beispiel über Nachrangdarlehen gedeckt werden.
Ein gelungenes Beispiel ist der Bürger-Solarpark Tannenhübel in Bobritzsch-Hilbersdorf. Dort hat die Freiberger Sabowind GmbH für die Energiegenossenschaft Neue Energien Ostsachsen eG (egNEOS) den Solarpark geplant und errichtet. Ebenfalls von egNEOS wird seit 2015 ein Windrad (NEOS Wind 1) innerhalb eines Windparks bei Riesa betrieben. Der Jahresertrag liegt bei mehr als 6 Millionen Kilowattstunden. Fast ein Drittel der Investitionskosten wurde durch Mitglieder der Genossenschaft gestemmt, die sich mit Genossenschaftsanteilen und Darlehen an dem Windrad beteiligten.
Zudem wurde ein spezieller Stromtarif mit den Bürgerwerken vereinbart.
Eine Liste bereits existierender Energiegenossenschaften in Sachsen sowie zahlreiche Tipps zum Gründen finden sich auf der Seite des Netzwerkes „Energiewende jetzt“.
In aller Regel werden die Genossenschaften nicht selbst zum Planer und Projektierer, sondern lassen sich dabei unterstützen. Im oben genannten Beispiel ist es auch die Sabowind Service GmbH, die die Anlage mittels einer Software zur Betriebsführung von Solaranlagen und Windparks überwacht.
Neben Genossenschaften hat sich auch die Rechtsform der GmbH & Co. KG etabliert. Die Beteiligung wird hier zumeist über so genannte Kommanditanteile realisiert. Allerdings gab es in der Vergangenheit immer wieder Diskussionen darüber, ob es sich in diesem Fall, der häufig in der Windbranche zum Einsatz kam und kommt, tatsächlich um Bürgerenergieprojekte handelt.
Bürgerenergie, die diesen Namen auch verdient, wird auch in Zukunft eher bei kleineren Projekten mit einem klaren regionalen Bezug zum Zuge kommen. Auf diese Weise kann sie auch ein wesentliches Ziel der Bürgerbeteiligung erreichen – nämlich ein Projekt in der Region zu verankern und die Akzeptanz dafür zu stärken.
Durch den Zusammenschluss von Projekten und Initiativen gewinnt das Thema an Bedeutung – sichtbar im Bündnis Bürgerenergie mit Sitz in Berlin, in dem auch die Energiegenossenschaft Neue Energien Ostsachsen Mitglied ist. An erster Stelle steht hier die Idee eines partizipativen, nachhaltigen Wirtschaftens. Mehr Informationen dazu: Bündnis Bürgerenergie.
7. WELCHE INTERESSEN BEI DER VERSTÄNDIGUNG AUF EIN BETEILIGUNGSMODELL IM SPIEL SIND
Neben dem Interesse an einer klimafreundlichen Energieversorgung sind bei den verschiedenen Akteursgruppen durchaus auch unterschiedliche Interessen im Spiel. Eine Kenntnis und Abwägung der Interessen kann hilfreich bei der Verständigung auf ein Beteiligungsmodell sein.
Interessen der Kommunen:
- Klarheit der Projektdarstellung und absehbarer Auswirkungen
- transparente Kommunikation schon in der frühen Planungsphase
- Verbindung der Bürger mit dem Projekt, Förderung von Akzeptanz, Vermeidung von Konflikten
- Verbindung der Bürger mit der Kommune
- klar nachvollziehbarer finanzieller Nutzen für die Kommune
- Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in die Natur
- Wertschöpfung in der Region, Steuereinnahmen
- Ggf. Imagegewinn als Kommune mit zukunftsfähigen Energieprojekten
Interessen der Bürger:
- Klarheit der Projektdarstellung und absehbarer Auswirkungen
- transparente, frühzeitige Kommunikation
- koordinierende oder kooperierende Rolle der Kommune
- gute Verständlichkeit des Beteiligungsmodells, auch um Risiken zu reduzieren
- klar nachvollziehbarer finanzieller Nutzen
- Transparenz der Erträge nach Inbetriebnahme
- leichter Zugang zu einer Beteiligung
- überschaubare Laufzeiten bei Darlehen
- soziale Bindung über ein gemeinsames Projekt
Interessen der Projektierer:
- Realisierung und Wirtschaftlichkeit des Projekts
- Kenntnis und Verständnis des Projektes und der Auswirkungen bei Kommune und Bürgern
- Förderung der Akzeptanz durch Einbindung von Bürgern sowie Kommunen
- Finanzieller Nutzen
- Imagegewinn als verlässlicher Partner
8. ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK
Es gibt viele Möglichkeiten für Kommunen, Bürger, sich auch finanziell an einer klimafreundlichen Energieerzeugung teilzuhaben. Ob dabei eher das Klimaschutz-Motiv überwiegt, die Hoffnung auf Pachtverträge oder Gewinn aus Geldanlagen, bleibt den Akteuren überlassen.
Für ein wesentliches Ziel der Bürgerbeteiligung, nämlich die Schaffung von Akzeptanz für die Herausforderung einer klimafreundlichen Energieerzeugung, sind in erster Linie lokale Projekte geeignet, an denen sich die Menschen auf verschiedenste Weise beteiligen.
Die regionalen Wertschöpfungseffekte sind dort am größten, wo ortsansässige Betreiber investieren und bei der Umsetzung bestenfalls regionale Firmen einbinden, Gewinne erzielen und daran die Bürger kommunikativ, planerisch und finanziell beteiligen.
Mit den Leitlinien der Energiepolitik des Bundes, dem Energie- und Klimaprogramm des Freistaates Sachsens und dem Landesentwicklungsplan ist der Rahmen gesetzt, der mit Leben erfüllt werden muss. Mit der Photovoltaik-Freiflächenverordnung ermöglicht Sachsen die Nutzung von Solarenergie auf landwirtschaftlich als Acker- oder Grünland genutzten Flächen in benachteiligten Gebieten. Beim Ausbau der Windenergie besteht enormer Nachholbedarf, aber die Akteure in Politik, Wirtschaft und Verbänden wissen, dass ohne deutlichen Ausbau die Klimaziele nicht erreicht werden können. Fachverbände und Vereinigungen wie der BDEW, der VKU, der VEE Sachsen e.V. oder der BWE Landesverband Sachsen zeigen bestimmte Defizite in
der Energiepolitik und bei der Umsetzung vor Ort auf.
Gleichzeitig gibt es sowohl bei den Betreibern aus der Energiewirtschaft als auch in den Kommunen und bei den Bürgern die Bereitschaft, Erneuerbare-Energien-Projekte – gern auch gemeinsam – voranzubringen, wenn dafür die Rahmenbedingungen stimmen.
Das Umweltbundesamt arbeitet an einer Förderrichtlinie für Bürgerenergiegesellschaften und hat dazu erst kürzlich eine Studie vorgestellt.
Die Sächsische Energieagentur hat eine Dialog- und Servicestelle gegründet, um Kommunen und Bürger auch in Fragen der finanziellen Teilhabe an WEA und PV-FFA zu beraten.
Ideen und Modelle, Bürger auch finanziell an der Energiewende teilhaben zu lassen, sind vorhanden und werden immer wieder neu an die vor Ort bestehenden Voraussetzungen angepasst. Das Engagement lohnt sich für den Klimaschutz, für Kommunen und für die Bürger.
Ansprechpartner
Hinweis zur sprachlichen Gleichstellung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit wird auf die Anwendung der geschlechtergerechten Sprache verzichtet. Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten für alle Geschlechtsidentitäten.