SACHSEN-ERNEUERBAR
1

Projektschritte bis zum fertigen Windpark und Beteiligungsmöglichkeiten

SACHSEN-ERNEUERBAR
1

Projektschritte bis zum fertigen Windpark und Beteiligungsmöglichkeiten

Projektschritte bis zum fertigen Windpark und Beteiligungsmöglichkeiten

1. STARTPHASE

Standortsuche und -entscheidung

Variante A) Freie Flächen im Außenbereich, die nicht zu einem bebauten Ortsteil gehören und nicht anderweitig verplant sind. Gibt es einen Regionalplan, der Vorranggebiete für die Windenergie festlegt, kann auf eine Ergänzung hingewirkt werden. Gibt es keinen Teil-Regionalplan Wind, kommt prinzipiell jede Fläche im Außenbereich für die Windenergienutzung in Betracht, sofern dem keine anderen öffentlichen Belange entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist.

Beteiligung: über Kommune

Variante B) Vorranggebiete im Teil-Regionalplan Wind. Die Regionalen Planungsverbände (RPV) weisen neben Tabuzonen auch Konzentrationsflächen für Wind aus. Daraus entstehen in der Diskussion und Abwägung Vorranggebiete für Windenergie.

Beteiligung: über Kommunen, die im RPV vertreten sind.

Regionalpläne werden öffentlich ausgelegt

Verhandlungen mit Flächeneigentümern / Kommunikation mit Kommunen

Projektierer verhandeln mit Flächeneigentümern bzw. den öffentlichen Planungsträgern. Erst wenn die Flächen gesichert sind, folgen weitere Schritte. Zum Beispiel artenschutzfachliche Untersuchungen zum Projektgebiet.

Beteiligung: In dieser Phase sollten erste Informations- und Dialogveranstaltungen stattfinden. Auch die finanzielle Beteiligung von Kommunen und Bürgern kann hier schon eine Rolle spielen.

2. PLANUNGS- UND GENEHMIGUNGSPHASE

Technische Planung

Die Projektierer konkretisieren die Planungen zum Windpark und führen verschiedene Prognoserechnungen durch.

Betriebswirtschaftliche Berechnungen, Finanzierung, Netzanschlussplanung

In dieser Phase geht es um die Anbindung des Projektes, Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Finanzierungsfragen.

Beteiligung: Nur, wenn es sich um ein Projekt der Kommune oder eine Bürgerenergiegenossenschaft handelt oder anderweitig Bürger direkt beteiligt sind.

Genehmigungsverfahren

Es werden Planungsunterlagen eingereicht, Gutachten erstellt, Sichtfeldanalysen erarbeitet und Ausgleichsmaßnahmen geplant. Unter Umständen werden Bebauungs- oder Flächennutzungspläne angepasst.

Beteiligung: Im Rahmen der öffentlichen Beteiligung zum Genehmigungsverfahren.

3. WETTBEWERBSPHASE

Ausschreibung

Liegt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung (BImSch-Genehmigung) vor, muss sich das Projekt dem Wettbewerb mit anderen Projekten an anderen Standorten stellen. Das läuft über ein Ausschreibungsverfahren. Nur wenn das Projekt einen Zuschlag erhält, wird es über das Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) gefördert. Ausgenommen von der Ausschreibungspflicht sind Kleinwindturbinen (bis 750 kW) und Pilotwindenergieanlagen.

4. REALISIERUNGSPHASE

Bau und Inbetriebnahme

Nach Auswahl geeigneter Windenergieanlagen und Realisierung u.a. von Kabeltrassen, Fundamenten, Anfahrtswegen etc. erfolgt der Bau und die Übergabe des Projekts

Beteiligung: Ggf. Berücksichtigung regionaler Firmen.

Betrieb der Anlage / Ausgleichsmaßnahmen

Der Windpark läuft, erzeugt Strom und schafft somit Werte. Er wird sichtbar und Teil der Landschaft. In dieser Phase werden häufig Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen umgesetzt.

Beteiligung: Finanzielle Beteiligung der Kommune oder auch von Bürgern. Ausgleichsmaßnahmen für Natur und Landschaft folgen oft aus dem Genehmigungsverfahren oder dem Austausch mit Kommune und Bürgern.

Abbau der Anlage / Repowering

Je nach technischem Zustand, Wirtschaftlichkeit und geltendem Recht werden die Anlagen derzeit nach ca. 20 – 25 Jahren zurückgebaut oder durch neue Anlagen ersetzt (Repowering). Bisweilen werden auch weniger WEA installiert, dafür aber leistungsfähigere. Wird eine Anlage komplett aufgegeben, ist der Betreiber zum Rückbau verpflichtet. Das betrifft auch das Fundament, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Logo SAENA

Ansprechpartner

Sächsische Energieagentur GmbH
Stefan Thieme-Czach

0351 / 4910-3168

stefan.thieme-czach@saena.de

www.saena.de

Hinweis zur sprachlichen Gleichstellung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit wird auf die Anwendung der geschlechtergerechten Sprache verzichtet. Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten für alle Geschlechtsidentitäten.

Projektschritte bis zum fertigen Windpark und Beteiligungsmöglichkeiten

1. STARTPHASE

Standortsuche und -entscheidung

Variante A) Freie Flächen im Außenbereich, die nicht zu einem bebauten Ortsteil gehören und nicht anderweitig verplant sind. Gibt es einen Regionalplan, der Vorranggebiete für die Windenergie festlegt, kann auf eine Ergänzung hingewirkt werden. Gibt es keinen Teil-Regionalplan Wind, kommt prinzipiell jede Fläche im Außenbereich für die Windenergienutzung in Betracht, sofern dem keine anderen öffentlichen Belange entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist.

Beteiligung: über Kommune

Variante B) Vorranggebiete im Teil-Regionalplan Wind. Die Regionalen Planungsverbände (RPV) weisen neben Tabuzonen auch Konzentrationsflächen für Wind aus. Daraus entstehen in der Diskussion und Abwägung Vorranggebiete für Windenergie.

Beteiligung: über Kommunen, die im RPV vertreten sind.

Regionalpläne werden öffentlich ausgelegt

Verhandlungen mit Flächeneigentümern / Kommunikation mit Kommunen

Projektierer verhandeln mit Flächeneigentümern bzw. den öffentlichen Planungsträgern. Erst wenn die Flächen gesichert sind, folgen weitere Schritte. Zum Beispiel artenschutzfachliche Untersuchungen zum Projektgebiet.

Beteiligung: In dieser Phase sollten erste Informations- und Dialogveranstaltungen stattfinden. Auch die finanzielle Beteiligung von Kommunen und Bürgern kann hier schon eine Rolle spielen.

2. PLANUNGS- UND GENEHMIGUNGSPHASE

Technische Planung

Die Projektierer konkretisieren die Planungen zum Windpark und führen verschiedene Prognoserechnungen durch.

Betriebswirtschaftliche Berechnungen, Finanzierung, Netzanschlussplanung

In dieser Phase geht es um die Anbindung des Projektes, Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Finanzierungsfragen.

Beteiligung: Nur, wenn es sich um ein Projekt der Kommune oder eine Bürgerenergiegenossenschaft handelt oder anderweitig Bürger direkt beteiligt sind.

Genehmigungsverfahren

Es werden Planungsunterlagen eingereicht, Gutachten erstellt, Sichtfeldanalysen erarbeitet und Ausgleichsmaßnahmen geplant. Unter Umständen werden Bebauungs- oder Flächennutzungspläne angepasst.

Beteiligung: Im Rahmen der öffentlichen Beteiligung zum Genehmigungsverfahren.

3. WETTBEWERBSPHASE

Ausschreibung

Liegt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung (BImSch-Genehmigung) vor, muss sich das Projekt dem Wettbewerb mit anderen Projekten an anderen Standorten stellen. Das läuft über ein Ausschreibungsverfahren. Nur wenn das Projekt einen Zuschlag erhält, wird es über das Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) gefördert. Ausgenommen von der Ausschreibungspflicht sind Kleinwindturbinen (bis 750 kW) und Pilotwindenergieanlagen.

4. REALISIERUNGSPHASE

Bau und Inbetriebnahme

Nach Auswahl geeigneter Windenergieanlagen und Realisierung u.a. von Kabeltrassen, Fundamenten, Anfahrtswegen etc. erfolgt der Bau und die Übergabe des Projekts

Beteiligung: Ggf. Berücksichtigung regionaler Firmen.

Betrieb der Anlage / Ausgleichsmaßnahmen

Der Windpark läuft, erzeugt Strom und schafft somit Werte. Er wird sichtbar und Teil der Landschaft. In dieser Phase werden häufig Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen umgesetzt.

Beteiligung: Finanzielle Beteiligung der Kommune oder auch von Bürgern. Ausgleichsmaßnahmen für Natur und Landschaft folgen oft aus dem Genehmigungsverfahren oder dem Austausch mit Kommune und Bürgern.

Abbau der Anlage / Repowering

Je nach technischem Zustand, Wirtschaftlichkeit und geltendem Recht werden die Anlagen derzeit nach ca. 20 – 25 Jahren zurückgebaut oder durch neue Anlagen ersetzt (Repowering). Bisweilen werden auch weniger WEA installiert, dafür aber leistungsfähigere. Wird eine Anlage komplett aufgegeben, ist der Betreiber zum Rückbau verpflichtet. Das betrifft auch das Fundament, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Logo SAENA

Ansprechpartner

Sächsische Energieagentur GmbH
Stefan Thieme-Czach

0351 / 4910-3168

stefan.thieme-czach@saena.de

www.saena.de

Hinweis zur sprachlichen Gleichstellung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit wird auf die Anwendung der geschlechtergerechten Sprache verzichtet. Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten für alle Geschlechtsidentitäten.